Übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für anerkannte Naturheilverfahren?
Die Kosten für anerkannte Naturheilverfahren werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen.
Übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für anerkannte Naturheilverfahren?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen anerkannte Naturheilverfahren nach ärztlicher Verordnung in der Regel ohne Probleme. Über die Höhe Ihrer individuellen Bezuschussung halten Sie mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache.
Wo finde ich zusätzliche Informationen zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen?
Die Internetseite osteokompass.de stellt Information darüber zur Verfügung welche gesetzlichen Krankenkassen Kostenübernahmen in welcher Höhe anbieten.
Was sollte ich zu meinem Termin mitbringen?
Lassen Sie mir am besten bereits vor Ihrem Termin aktuelle Befund- und Laborberichte per Email zukommen oder bringen Sie diese alternativ zum Termin mit.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie können sich telefonisch mit mir in Verbindung setzen (+49 157 50454783) oder das Formular auf der Kontaktseite verwenden. Alternativ können Sie auch die schnelle und einfache Online-Buchungsseite nutzen, die ich bevorzuge.
Benötige ich ein Rezept oder eine Überweisung von meinem Arzt?
Generell benötigen Sie keine Rezepte oder Überweisungen um meine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Als gesetzlich Versicherter haben Sie bei osteopathischen Behandlungen möglicherweise Erstattungsansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse wenn Sie von Ihrem Arzt eine Empfehlung erhalten.
In der Osteopathie steht immer der ganze Mensch im Blickfeld. Daher beginnt die Behandlung zunächst mit einem ausführlichen, anamnestischen Patientengespräch. Es werden akute Beschwerden abgeklärt, Fragen zur medizinischen Vorgeschichte und bereits vorhandene Befunde, Röntgenbilder und Laborberichte, falls vorhanden, mit einbezogen, bevor mit der osteopathischen Untersuchung und Behandlung begonnen werden kann. Nach einer Behandlung braucht der Körper Zeit, um auf die Behandlungstechniken reagieren zu können. Mindestens eine Woche sollte zwischen den Behandlungen liegen.
Die Anzahl der benötigten Termine lässt sich vor einer Erstuntersuchung nicht definieren. Im Rahmen Ihrer Erstuntersuchung kann ich Ihnen gerne eine Einschätzung geben welche Anzahl an Behandlungen für Sie sinnvoll ist.
Ihr Körper benötigt eine Woche, um auf die osteopathische Behandlung zu reagieren. Erst dann kann festgestellt werden, ob eine Weiterbehandlung überhaupt erforderlich ist oder ob die Behandlung bereits erfolgreich abgeschlossen ist. Um Anhäufungen von nicht benötigten Behandlungsterminen zu vermeiden, biete ich Ihnen stets nur einen Termin im Voraus an.
Kontaktieren Sie mich gerne per Email, telefonisch (+49 157 50454783) oder über das Kontaktformular um eine Terminverlegung oder -stornierung anzufragen. Ich melde mich dann schnellstmöglich mit einem alternativen Terminvorschlag bei Ihnen zurück.
Ich arbeite ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin exklusiv für Sie frei. Ausfallende Termine lassen sich bei kurzfristen Absagen in der Regel nicht neu vergeben. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um eine frühzeitige Terminabsage. Erfolgt die Absage erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (siehe § 615 BGB).
Ich bin zugelassene Heilpraktikerin und Heilpraktikerin für Psychotherapie und rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH ab. Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen übernommen. Empfehlenswert ist es, die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der Krankenversicherung bzw. privaten Zusatzversicherung abzuklären. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht.
Zum Erhalt Ihres gesundheitlichen Wohlbefindens und zur Sicherung eines möglichst langen selbstbestimmten Lebens unterstützen Krankenkassen Präventionsmaßnahmen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Beratung ist Vertrauenssache. Ich unterliege selbstverständlich einer sehr eng gefassten Schweigepflicht, die dem Schutz Ihrer Privatsphäre dient und Ihnen absolute Anonymität zusichert. Das bedeutet, dass von mir ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch niemand Drittes weder etwas über die Inhalte unserer Gespräche noch generell über Ihren Besuch in meiner Praxis erfährt. Ich nehme meine Schweigepflicht sehr ernst, da sie aus meiner Sicht eine entscheidende Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und damit für gelungene Beratungsprozesse darstellt.
Gemäß §1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) 17. Februar 1939 (Reichsblatt I Seite 251; BGBI. III 2122-2) wurde mir die Erlaubnis erteilt, die Heilkunde berufsmäßig unter der Berufsbezeichnung Heilpraktikerin und Heilpraktiker für Psychotherapie ausüben zu dürfen. Als Heilpraktikerin und Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker ab.
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Ihre Fragen können Sie mir gerne telefonisch stellen, oder Sie stellen mir Ihre Frage über das untenstehende Formular.
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